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Service · Aktuelles

03.02.2012 - Energieeffizienz

Studie: Solarstrom senkt Börsenstrompreise um bis zu zehn Prozent

Energieeffizienz

Solarstrom senkt die durchschnittlichen Preise an der EPEX-Strombörse um bis zu zehn Prozent, zur Mittagszeit sogar um bis zu 40 Prozent. Das belegt eine Kurzstudie des Instituts für ZukunftsEnergiesysteme (IZES gGmbH), Saarbrücken, die im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) erstellt worden ist.

Insgesamt beläuft sich der Preissenkungseffekt für das Jahr 2011 demnach auf 520 bis 840 Millionen Euro – was einer Preisminderung von vier bis sechs Euro pro Megawattstunde entspricht. „Es wird viel über die Kosten des Solarstroms geredet“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Die IZES-Studie zeigt, dass Solarstrom bereits heute auch entlastende Preiseffekte hat.“

Grund für den Preissenkungs-Effekt: Solarstrom wird zu Spitzen-Nachfragezeiten erzeugt – tagsüber, wenn Strom an der Börse am teuersten ist. Die IZES-Studie belegt, dass mit dem wachsenden Zubau an Solarstrom die Preise für sogenannten Peak-Strom (Peak = Spitze) in den Jahren 2007 bis 2011 kontinuierlich gesunken sind. Peak-Strom wird im Spothandel an der EPEX-Börse gehandelt, in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.

Private Verbraucher spüren jedoch im Gegensatz zu Großverbrauchern und Händlern wenig von den kostensenkenden Effekten. Im Gegenteil: Für sie verteuert sich die EEG-Umlage, weil sie für die Differenzkosten zwischen billigem Peak-Strom und garantierter Einspeise-vergütung aufkommen müssen. Würde man die preissenkende Wirkung der Photovoltaik hingegen bei der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigen, entspräche dies einer Entlastung der Verbraucher-Stromtarife in Höhe von rund 0,15 Cent pro Kilowattstunde.


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02.02.2012 - Baubranche

Grunderwerbssteuer: Vorsicht bei "verbundenen Geschäften"

Baubranche

Viele Bundesländer erhöhen die Grunderwerbsteuer. Das trifft Bauherren und Hauskäufer gleichermaßen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.

Kauft er dagegen sein Grundstück und beauftragt anschließend einen Architekten mit Planung und Bau seiner Immobilie, dann bemisst sich die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis. Der eigentliche Hausbau zählt nicht mehr dazu. Hier wittert mancher die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem er Grundstücks- und Hauspreis vertraglich trennt. Das Finanzamt kennt den Trick allerdings und prüft solche Geschäfte sehr genau.

Stellt es dabei fest, der Kauf des Grundstücks ist an die Bedingung gekoppelt, einen bestimmten Architekten zu beauftragen, oder sind zum Grundstück schon fertige Pläne genehmigt, die übernommen werden müssen, dann unterstellt das Finanzamt ein sogenanntes verbundenes Geschäft und erhebt Grunderwerbsteuer auf Haus und Grund. Bauherren müssen also immer darauf achten: Grundstücksverkäufer und Planer dürfen wirtschaftlich nicht miteinander verflochten sein.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.


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01.02.2012 - Messen & Veranstaltungen

Messetipp: Immobilientage Augsburg vom 10. - 12.02.2012

Messen & Veranstaltungen

Augsburg liegt als drittgrößter Messestandort Bayerns mit über 800.000 Bewohnern mitten im Einzugsgebiet der Immobilientage. Wohnqualität, Freizeit, Kultur, Sport und ein hoher Beschäftigungsgrad bilden beste Voraussetzungen für die private Investition ins eigene Heim.

An drei Messetagen können auf über 16.000 qm Fläche mit 180 Ausstellern Beratungsgespräche geführt und Informationen eingeholt werden. Der Freitag steht ganz im Zeichen des „Business to Business“. Leistungsvielfalt, fachgerechte Beratung und Service zeichnen die ausstellenden Unternehmen auf den Immobilientagen aus.

Messedaten auf einen Blick

  • Immobilientage Augsburg
  • 10. - 12.02.2012
  • Messezentrum Augsburg
    Am Messenzentrum 5
    86159 Augsburg
  • Eintritt ist frei
  • 4 € Parkgebühr auf dem neu gestalteten Messeparkplatz und dem Uni-Parkplatz
  • Kinderbetreuung

Weitere Informationen unter www.immobilientage-augsburg.de.

Quelle: Böhme event Marketing GmbH


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31.01.2012 - Marktdaten

Umfrage: Nur jeder Dritte kennt seine genauen Stromkosten

Marktdaten

Nur 35% der Deutschen kennen laut aktueller Umfrage der Deutschen Energie die genaue Höhe ihrer Stromkosten. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Weiter hat ein Drittel nur eine ungefähre, ein weiteres Drittel gar keine Vorstellung von den jährlichen Ausgaben für Strom. Die Umfrage zeigt: Auch wenn die Strompreise in der Vergangenheit gestiegen sind, weiß die Mehrheit nicht, wie viel Geld sie überhaupt für Strom ausgibt.

"Es lohnt sich für jeden Haushalt, bei den Stromkosten genau hinzusehen", betont Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. "Strom ist ein kostbares Gut. Das wird in Zukunft noch mehr gelten als bisher. Wer Strom spart, sichert sich gegen den Anstieg der Stromkosten ab und leistet einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Denn jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, muss gar nicht erst hergestellt werden."

Die Initiative EnergieEffizienz der dena unterstützt Verbraucher daher mit einem umfassenden Angebot unter www.stromeffizienz.de, um Stromverbrauch und -kosten in den Griff zu bekommen. Ob Online-Rechner, Informationsbroschüren oder Auswahlhilfen für den Kauf sparsamer Elektrogeräte - im Online-Portal der Initiative EnergieEffizienz  finden Verbraucher alle notwendigen Informationen rund um das Thema Stromsparen.

Mit dem kostenlosen Online-Stromsparcheck lässt sich beispielsweise der eigene Haushalt in rund fünfzehn Minuten auf Einsparpotenziale hin untersuchen. Mit den Stromkostenchecks kann der Verbraucher ausrechnen, wie viel Geld er durch den Kauf eines energieeffizienten Fernsehgeräts oder Kühlschranks sparen kann. Ein Blick in die TopGeräte-Datenbank hilft dabei, die energieeffizientesten Modelle zu finden, die derzeit am Markt erhältlich sind.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)


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30.01.2012 - Mieten und Vermieten

Urteil: Kleinreparaturklausel gilt nicht für Abflussrohr

Mieten und Vermieten

Das Amtsgericht Charlottenburg hat aktuell entscheiden, dass unter eine "Kleinreparaturklausel" im Mietvertrag nicht die Reparaturen an einem Abfluss fallen (AZ 212 C 65/11).

Im vorliegenden Fall wollte eine Vermieterin die Kosten für eine Reparatur an einer Abflussleitung an ihre Mieter weitergeben. Sie berief sich dabei auf eine im Mietvertrag festgelegte "Kleinreparaturklausel", bei die Mieter die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten übernehmen müssen.

Das Amtsgericht Charlottenburg gab jedoch den Mietern Recht. Die Begründung: Die Kleinreparaturklausel erfasst laut Auffassung des Gerichts nur Gegenstände des täglichen, ordnungsgemäßen Zugriffs und soll die Mieter zu einem sorgfältigen Umgang mit der Mietsache anhalten. Der Verschleiß eines Abwasserrohr fällt demnach nicht unter die Klausel.


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27.01.2012 - Guter Rat

Gartenhauskauf geplant? Besser vorher zur Baubehörde!

Guter Rat

Immer mehr Bauherren verzichten aus Kostengründen auf den Keller da diese je nach Bodenbeschaffenheit technisch sehr aufwändig anzulegen sind. Aber schon nach kurzer Zeit stellen viele Hausbesitzer fest - ihnen fehlt Stauraum. Viele Hausbesitzer infolgedessen über den Kauf einer Gartenhütte nach, um den nötigen Platz zu schaffen.

Die Auswahl ist groß, jeder Baumarkt bietet sie an, zum großen Teil sogar als Bausatz. Aber Achtung: Nicht jede Gartenhütte darf überall aufgestellt werden. Je nach Größe und Höhe muss das Gartenhaus laut Bauexperten bestimmte Abstände einhalten. Wird es winterfest ausgebaut, braucht der Hausbesitzer dazu meist eine veritable Genehmigung.

Der Verband Privater Bauherren rät daher: Vor dem Gartenhauskauf am besten erst beim Bauamt fragen, was machbar ist. Dazu am besten gleich den Prospekt mit den technischen Daten des in Frage kommenden Gartenhauses mitnehmen.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.


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26.01.2012 - Wirtschaft & Politik

Haus & Grund fordert Unterstützung von Teilsanierungen durch Bund

Wirtschaft & Politik

Private Hauseigentümer haben im Jahr 2010 95 Milliarden Euro laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland in die Modernisierung und Erhaltung von Wohnraum in Deutschland investiert. Mit 85 Prozent dieser Mittel wurden Teilmodernisierungen finanziert. Die ergab eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann forderte, diese Zahlen etwa bei der anstehenden letzten Verhandlungsrunde zwischen Bundestag und Bundesrat zur steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen zu berücksichtigen.

„Die privaten Hauseigentümer investieren bereits enorm viel Geld, um ihre Immobilien energetisch zu modernisieren. Wer noch mehr Klimaschutz im Gebäudebestand möchte, muss Teilsanierungen unterstützen. Für Vollsanierungen fehlen privaten Eigentümern einfach die finanziellen Mittel“, so Kornemann weiter.


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25.01.2012 - Baubranche

Bautipp: Brandgefahr direkt bei Wärmedämmung reduzieren

Baubranche

Moderne Neubauten bestehen aus dünnen, tragenden Außenwänden und einem darauf montierten Wärmeverbundsystem. "Der Löwenanteil der Neubauten erreichen die gesetzlich geforderten Energiewerte mit Hilfe einer Vorsatzschale aus Polystyrol", weiß Reimund Stewen, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Dieser Wandaufbau ist heute Standard." Nun sind diese speziellen Wärmedämmverbundsysteme in Verruf geraten, denn sie sind extrem gefährlich, wenn sie Feuer fangen.

Doch der private Bauherr kann relativ wenig tun, wenn er beim Schlüsselfertiganbieter kauft. Laut Verband ist dies heutzutage der Normalfall, denn die meisten Kommunen vergeben Baugrund nicht mehr an Privatleute, sondern nur noch an Entwickler. Der Bauträger bietet in der Regel die preiswerteste Lösung an, und die besteht aus 17,5 Zentimeter dicken Kalksandsteinmauerwerk mit einer zwölf bis 20 Zentimeter dicken Vorsatzschale aus Polysytrol. Andere Systeme sind nicht vorgesehen. Wenn der Bauherr eine Alternative sucht, muss er individuell planen, und das ist in der Praxis schwierig.

Nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren ließe sich die Brandgefahr reduzieren, wenn bestimmte Sonderbauteile installiert würden, die die Hersteller auch anbieten. Dabei handelt es sich um etwa zehn Zentimeter breite Streifen aus Mineralwolle, die jeweils oberhalb von Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. Auf eine Sache sollte jeder Bauherr und Käufer eines schlüsselfertigen Objekts in jedem Fall bestehen: Den zweiten Fluchtweg. Dieser ist in den meisten Landesbauordnungen vorgeschrieben, wird aber nach Erfahrung des VPB immer wieder ignoriert.

Angesicht der immensen Summen, die Bauherren in ihre Immobilie investieren, sollten sie sich im Vorfeld gründlich und unabhängig beraten lassen.


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24.01.2012 - Mieten und Vermieten

Urteil: Dekoration im Treppenhaus nur mit Zustimmung

Mieten und Vermieten

Das Amtsgericht Köln entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter ohne Genehmigung des Vermieters keine Bilder im gemeinsam genutzten Treppenhaus aufhängen dürfen.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter in seinem Eingangsbereich einige Bilder zur Dekoration aufgehangen. Der Vermieter war damit jedoch nicht einverstanden und forderte ihn auf, die Bilde wieder zu entfernen. Der Fall ging vor Gericht.

Das Amtsgericht Köln entschied sich nun aktuell zugungsten des Vermieters. Die Begründung: In seiner Wohnung dürfe der Mieter individuell gestalten, dies ist jedoch in gemeinschaflich genutzten Räumen nicht erlaubt. Auch nicht, wenn alle anderen Mitmieter zustimmen.


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23.01.2012 - Finanzen

Eigentümer aufgepasst: Steuerbonus gilt auch für Garten-Neuanlage

Finanzen

Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund weißt aktuell auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes hin, laut der die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen an der selbstgenutzten Immobilie ebenfalls für Arbeiten im Rahmen der Neuanlage eines Gartens gilt.

Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2006 den Garten seines 2003 bebauten Grundstückes anlegen und dabei auch eine Stützmauer zum Nachbargrundstück errichten lassen. Die Arbeitskosten der Erd- und Pflanzarbeiten in Höhe von knapp 3.200 Euro und die Arbeitskosten für die Mauererrichtung in Höhe von etwa 4.500 Euro machten die Eheleute in ihrer Steuererklärung geltend.

Finanzamt und Finanzgericht lehnten einen Steuerabzug für haushaltsnahe Handwerkerleistungen ab. Deren steuerliche Berücksichtigung scheitere daran, dass durch die Neuanlage des Gartens etwas Neues, nicht Vorhandenes geschaffen worden sei. Der BFH folgte dem nicht, da der Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in die Steuerermäßigung mit einbeziehe. Ob ein Garten neu angelegt (Herstellungskosten) oder ein naturbelassener Garten umgestaltet (Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand) werde, sei für den Steuerbonus insoweit ohne Belang.

„Damit werden deutlich mehr Handwerkerleistungen durch den Steuerbonus erfasst als bisher. Es ist nun nämlich nicht mehr entscheidend, ob ein Garten neu angelegt oder ob ein naturbelassener Garten umgestaltet wird“, erläutert Haus & Grund-Steuerexperte Stefan Walter.

Quelle: Eigentümerschutzgeeinschaft Haus & Grund


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20.01.2012 - Energieeffizienz

Energie-Tipp: Winterzeit für Energieberatung nutzen

Energieeffizienz

Im Winter werden üblicherweise Baumaßnahmen und Renovierungsarbeiten eingestellt und im Frühjahr bei mäßigerem Wetter wieder aufgenommen. Für Eigentümer älterer, unsanierter Häuser ist dies ein günstiger Moment, eine umfassende Energieberatung wahrzunehmen. Hierzu raten die Energieexperten der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Unter www.zukunft-haus.info/effizienzhaus können Hausbesitzer nach qualifizierten Energieberatern in ihrer Nähe suchen, vorbildliche Effizienzhäuser anschauen und sich über das dena-Gütesiegel Effizienzhaus informieren. "Wer Heizkosten sparen und mehr Komfort in den eigenen vier Wänden genießen möchte, sollte über eine Sanierung zum Effizienzhaus nachdenken und jetzt mit einer ausführlichen Energieberatung vor Ort beginnen", empfiehlt dena-Experte Christian Stolte.

Bei der Energieberatung nimmt ein qualifizierter Experte das Haus unter die Lupe und erstellt einen Bericht, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind und wie das alte Haus in ein modernes Effizienzhaus umgebaut werden kann - entweder mit einer Komplettsanierung oder schrittweise über die nächsten Jahre mit einem Sanierungsfahrplan. Gleichzeitig ermittelt er den erforderlichen finanziellen Aufwand und errechnet die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition. Der Energieberater hilft auch dabei, passende Förderprogramme zu finden.

Um eine hohe Qualität der Energieberatung sicherzustellen, empfiehlt die dena eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Vor-Ort-Beratung. Diese Energieberatungen sind unabhängig und produktneutral. Sie können auch von dafür anerkannten Effizienzhaus-Experten durchgeführt werden. Bevor es im nächsten Schritt mit der Sanierung losgeht, sollten Bauherren qualitätssichernde Maßnahmen vertraglich vereinbaren. Erfahrungen zeigen, dass dann deutlich besser gebaut wird.

Die dena empfiehlt dafür die abschließende Überprüfung der Energiewerte mit dem dena-Gütesiegel Effizienzhaus. Auch hier sind Effizienzhaus-Experten die richtigen Ansprechpartner. Sie prüfen vor Ort, ob das frisch sanierte Haus auch tatsächlich die geplanten Energiewerte erreicht. Wenn alles stimmt, wird das Haus mit dem dena-Gütesiegel Effizienzhaus ausgezeichnet. Der Bauherr erhält zur Bestätigung ein Zertifikat und ein Hausschild, das er an der Fassade anbringen kann.


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19.01.2012 - Baubranche

Altersgerecht umbauen? Nur mit fachgerechter Beratung!

Baubranche

Die KfW hat ihr Programm zum altersgerechten Umbau von Wohnungen in abgespeckter Version ins neue Jahr übernommen. Zuschüsse gibt es nicht mehr, wohl aber zinsgünstige Darlehen. Das kann sich laut Bauexperten lohnen - vor allem, wenn die Umbauarbeiten sorgfältig geplant und vorbereitet werden.

Haus- und Wohnungsbesitzern wird empfohlen, beim Beseitigen von Barrieren nicht einfach Produkte aus dem Katalog zu bestellen oder sich nur von Firmen beraten zu lassen, die Lifte oder ähnliches einbauen. Sinnvoller ist es, Lösungen zu finden, die sich an den eigenen Bedürfnissen orientieren und zur Konstruktion des Hauses passen.

Einige Konstruktionen und Ausstattungselemente kann man zudem nicht kaufen. Diese müssen von einem Architekten individuell geplant und vom Handwerker nach Maß gebaut werden. In jedem Fall sollten sich Bauherren vorab von neutralen Sachverständigen beraten lassen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.


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18.01.2012 - Facility Management

Urteil: Keine Zahlungspflicht bei Baumaßnahmen ohne Zustimmung

Facility Management

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet ist, die anteiligen Kosten für eine Baumanahme zu übernehmen, der er nicht zugestimmt hat (AZ V ZR 65/11).

Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, das gemeinschaftliche Schwimmbad zu sanieren und zu erweitern. Sie beschlossen eine Sonderumlage, um den Umbau zu finanzieren. Ein Eigentümer stimmte jedoch der Baumaßnahme nicht zu und weigerte sich, die Kosten von 8.600 Euro zu tragen. Er strebte eine Anfrechtungsklage gegen den Beschluss an.

In seiner aktuellen Entscheidung gab der Bundesgerichtshof dem Kläger recht. Da er der Baumaßnahme nicht zugestimmt hat, muss er sich nicht an den Kosten beteiligen.


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17.01.2012 - Guter Rat

Tipp für Hausbesitzer: Im Winter Immobilie regelmäßig kontrollieren!

Guter Rat

In diesen Tagen war der Winter erstmals deutlich zu spüren. Winterwetter setzt jedem Gebäude zu. Es schadet der Substanz und kann zu teuren Folgeschäden führen. Hausbesitzer sollten ihre Immobilie deshalb gerade im Winter regelmäßig kontrollieren und kleinere Schäden möglichst umgehend beseitigen.

Vor allem bei Schnee und Frost sind regelmäßige Kontrollgänge rings ums Haus Pflicht für Hausbesitzer. Dabei sollten sie Schneeverwehungen an Hausecken und Terrassen- sowie Balkontüren beseitigen. Beginnt es nämlich zu tauen, dann läuft das Tauwasser oft durch die Türen ins Haus oder durchfeuchtet das Mauerwerk.

Schneeverwehungen können ebenfalls auf Dächern zu Problemen werden. Auch wenn die Dächer neuer, vorschriftsmäßig gebauter Häuser die Schneelast statisch problemlos tragen, kann nasser, schwerer Schnee für die Dächer älterer Häuser eventuell zum Problem werden. Auch manche Carports, Gartenlauben, Garagendächer und selbstgebaute Überdachungen sind mitunter zu schwach dimensioniert. Fachleute raten deshalb: Den Schnee regelmäßig vom gefährdeten Dach holen – und im Zweifel lieber den Sachverständigen fragen, ob das Dach die Schneelast trägt.

Auch kleinere Schneeverwehungen auf dem Dach sollten Hausbesitzer im Auge behalten. An der Einfassung des Kaminfußes oder den Anschlüssen der Dachflächenfenster können sie problematisch werden. Dann nämlich, wenn es zu tauen beginnt und das Tauwasser wegen der Schneeverwehung nicht ordentlich ablaufen kann und deshalb in die Dachdeckung sickert.

Solche Feuchteschäden sind schnell von innen erkennbar: Gelbliche Verfärbungen an der Decken- oder Wandverkleidung sind kein Schönheitsproblem, sondern weisen auf einen Wasserschaden am Dach hin. Und weil feuchte Dämmung nicht mehr isoliert und obendrein schnell zu schimmeln beginnt, sollten Hausbesitzer bei solchen Anzeichen umgehend handeln. Der Sachverständige hilft bei der Suche nach dem Leck und rät, wie die Ursachen behoben werden können.

Die wichtigste Regel zum Schutz der Immobilie im Winter lautet übrigens: Immer ausreichend heizen! Das grenzt zwar für viele Menschen an Energieverschwendung, aber es muss sein, um das Haus vor Schäden zu bewahren. Wohnräume sollten mindestens 17 Grad haben.

Ebenso wichtig wie das Heizen ist das Lüften im Winter! Selbst an extrem eisigen Tagen muss Frischluft ins Haus, damit alte, feuchte Luft entweichen kann. Wer nicht lüftet, der riskiert Feuchte- und damit Schimmelschäden. Statt Dauerlüften mit gekipptem Fenster empfehlen Baufachleute mehrmals täglich Stoßlüften. Und zwar immer fünf bis zehn Minuten lang, am besten auf Durchzug. Nur das ist effektiv und damit auch energiesparend.

Quelle: Verband Privater Bauherren e.V.


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16.01.2012 - Nachbarschaftsfragen

Stiftung Warentest: Vorsicht vor feuchtem Kaminholz!

Nachbarschaftsfragen

Kaminöfen sorgen zwar für eine gemütliche Atmosphäre, das Nachbarschaftsklima können sie aber vergiften – durch übermäßigen Qualm aus dem Schornstein. Oft liegt das an zu feuchtem Brennholz. Messungen der Stiftung Warentest für das Online-Portal test.de kommen zu einem alarmierenden Ergebnis: Bei zu viel Wasser im Holz können die Schadstoffwerte im Abgas um ein Mehrfaches steigen. Selbst „gute“ Kaminöfen werden so zu Stinkern.

Die Tester verbrannten sowohl trockenen Brennstoff mit nur 14 Prozent Restfeuchte als auch Scheite mit 25– und 35-prozentigem Feuchtegehalt. Dadurch verdoppelte beziehungsweise vervielfachte sich der Staubgehalt im Abgas. Insbesondere der Feinstaub­anteil gilt als gesundheitsschädlich, weil kleine Partikel tief in die Lunge dringen und dabei auch Giftstoffe transportieren können.

Erhöhte Wassergehalte in Holz verschlechtern die Verbrennungsprozesse und damit auch die Abgaswerte. Die Messungen zeigen stark steigende Konzentrationen von Kohlenmonoxid sowie Kohlenwasserstoffen. Wer mit zu feuchtem Holz heizt, dem steht rund ein Drittel der Energie nicht für die Raumheizung zur Verfügung, weil sie zum Teil für das Verdampfen von Wasser verbraucht wird. Das Verbrennen von Holz mit einer Feuchte von mehr als 25 Prozent ist laut Verordnung zum Bundesimmissionsschutz­gesetz verboten.

Umweltschonende Holz­verbrennung ist möglich: Neben dem Kauf eines „guten“ Ofens (Test Kaminöfen und Pelletöfen in test 11/2011) ist dabei eine Holzfeuchte von etwa 15 Prozent empfehlenswert. Dafür muss das Holz nach dem Schlagen etwa zwei Jahre geschützt trocknen. Mit Einstechmessgeräten lässt sich die Holzfeuchte einfach selbst kontrollieren.

Der ausführliche Bericht zum Kamin­holz ist online unter www.test.de/brennholz veröffentlicht.

Quelle: Stiftung Warentest


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13.01.2012 - Messen und Veranstaltungen

Messetipp: HAUSBAU & ENERGIE vom 21. - 22. Januar 2012

Messen und Veranstaltungen

Ende Januar findet wieder die größte regionale Immobilienmesse HAUSBAU & ENERGIE im Berliner Postbahnhof (Ostbahnhof) statt. Mehr als 130 Aussteller aus den Bereichen Hausbau, Architektur, Energieberatung und Baufinanzierung stehen Besucher dann wieder Rede und Antwort.

Zu den Schwerpunkten der Messe gehört der Verbraucherschutz. Der Bauherren-Schutzbund e.V., die Verbraucherzentrale Berlin und viele unabhängige Bauberater und Ingenieure sind mit ihren Ständen vertreten. Diese gestalten an beiden Messetagen zwei Vortragsprogramme, in denen angehende Bauherrenfamilien auf mögliche Risiken und vor allem ihr gutes Recht beim Hausbau hingewiesen werden.

Ebenfalls werden auf der Messe alle aktuellen Baustile und Materialien präsentiert: Von Landhausstil bis Fachwerkhaus, dem Bungalow für das praktische Wohnen auf einer Ebene bis hin zur modernen Bauhausvilla und dem preiswerten Einfamilienhaus für junge Familien, zeigen die Anbieter alle Möglichkeiten des neuen Wohnens in den eigenen vier Wänden. Dabei werden mehr als 16.000 Hausvarianten und ca. 15.000 Grundstücke der Region vorgestellt.

Zukünftige Bauherren erhalten einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Baugrundstücke in Berlin und Brandenburg zum Kauf, zur Miete oder zur Erbbaupacht. Auf zwei Etagen zeigen kompetente Energiespezialisten zudem zusammen mit namhaften Hausanbietern auf der Messe, was bereits heute im eigenen Haus möglich ist, um massiv Energie einzusparen, Hausnebenkosten zu senken und auch die Umwelt dabei gezielt zu entlasten.

Tipp der Redaktion: Planen Sie für Ihren Messebesuch genügend Zeit ein. Mit einer kostenlosen Kinderbetreuung wird Familien eine organisatorische Basis für den Messebesuch geboten. Nehmen Sie sich Zeit, Stift und Zettel und überlegen Sie, welche Wünsche Sie sich beim Hausbau erfüllen wollen.

Messedaten auf einen Blick

HAUSBAU & ENERGIE
21./22. Januar 2012
11 bis 18 Uhr

Postbahnhof am Ostbahnhof
Straße der Pariser Kommune 8
10243 Berlin

Eintritt: 10,- Euro pro Person
Kinder haben freien Zutritt


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12.01.2012 - Guter Rat

Immobilienerbe: Vermeiden Sie Streitigkeiten durch unabhängige Wertermittlung

Guter Rat

Erbstreitigkeiten um Immobilien stehen für Gerichte regelmäßig auf der Tagesordnung. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, den realistischen Wert des Hauses ermitteln zu lassen. Dabei helfen beispielsweise der zuständige Gutachterausschuss, der die offizielle Kaufpreissammlung führt oder ein seriöser Wertgutachter.

Möchte die Erbengemeinschaft allerdings auch das Potenzial der Immobilie bewerten lassen - beispielsweise weil ein Erbe erwägt, die Immobilie zu übernehmen und die anderen auszuzahlen - dann sollte ein neutraler Bau- und Wertgutachter mit der Wertermittlung beauftragt werden.

Der Unabhängige beurteilt nicht nur den Ist-Zustand, sondern kann auch die zukünftigen Ausgaben für Nachrüstpflichten und notwendige Sanierungsmaßnahmen exakt beziffern.


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11.01.2012 - Mieten und Vermieten

Aktuelles Urteil: Schadensersatzansprüche verjähren erst nach Wohnungsübergabe

Mieten und Vermieten

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Verjährungsfrist für Schadensansprüche an einer Mietsache erst abläuft, wenn diese ordnungsgemäß übergeben wurde (AZ VIII ZR 8/11).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin Schadensersatz von ihrem ehemaligen Mieter verlangt. Zuvor zog dieser nach einem Streit aus und hinterließ die Wohnungsschlüssel in ihrem Briefkasten. Nach Erhalt des Mahnbescheids weigerte sich der Mieter, die Schäden in der Wohnung zu bezahlen und berief sich auf die Verjährungsfrist von 6 Monaten, die nach seinem Auszug bereits vergangen waren. Allerdings fand die offizielle Übergabe erst Monate später statt, nachdem sich Mieter und Vermieter wieder verständigt hatten.

Der Bundesgerichtshof gab nun aktuell der Vermieterin recht. Der Antrag auf Schadensersatz kam innerhalb der Verjährungsfrist, da der Auszug nicht als ordnungsgemäße Übergabe einzuordnen ist.


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10.01.2012 - Wirtschaft / Politik

Mieterbund fordert Wohngeld-Änderungen 2012

Wirtschaft / Politik

Gegen Ende des Jahres 2011 lagen die Preise für Heizöl etwa 13 Prozent über denen des Jahres 2008. Auch Fernwärme (+ 8 Prozent) und Gas sind mittlerweile teurer als damals. 2008 aber hatte der Gesetzgeber auf die hohen Energiepreise reagiert: Die große Koalition verabschiedete ein neues Wohngeldgesetz. Erstmals wurden die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt, und zusätzlich zahlte die Bundesregierung nach Haushaltsgröße gestaffelte Heizkostenpauschalen an Wohngeldempfänger aus.
 
Diese Verbesserungen wurden zum 1. Januar 2011 wieder gestrichen. Wohngeldempfänger erhielten deshalb in diesem Jahr etwa 20 bis 30 Euro weniger Wohngeld. Die Regierungskoalition begründete ihre Kurskorrektur mit zwischenzeitlich gesunkenen Heizkosten.

„Der Gesetzgeber muss jetzt auf die deutlich gestiegenen Energiepreise reagieren und das Wohngeldgesetz 2012 ändern“, forderte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. „Heizkosten müssen bei der Berechnung des Wohngeldes wieder berücksichtigt werden, wie es schon bis Ende 2010 der Fall war. Außerdem ist zu prüfen, ob wie 2009 wieder eine Heizkostenpauschale an Wohngeldempfänger auszuzahlen ist.“


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09.01.2012 - Energieeffizienz

Initiative EnergieEffizienz gibt Tipps zum Stromsparen

Energieeffizienz

Wer auch im kommenden Jahr seine Stromkosten im Griff behalten möchte, ist gut beraten, den eigenen Stromverbrauch genauer unter die Lupe zu nehmen. Ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt, der auf energieeffiziente Elektrogeräte setzt und diese clever nutzt, kann nach Berechnung der Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) bis zu 25 Prozent der Stromkosten einsparen. Die besten Tipps im Überblick:

1. Stromverbrauch unter die Lupe nehmen
Wer Strom sparen will, sollte sich zunächst einen Überblick verschaffen, an welchen Stellen im Haushalt wie viel Strom verbraucht wird. Mit dem kostenlosen Online-Stromsparcheck der dena können Verbraucher unter www.stromeffizienz.de  in wenigen Minuten ihren Stromverbrauch durchleuchten.

2. Auslaufmodell Glühlampe austauschen
Die Glühlampe ist ein Auslaufmodell. Ob effiziente Halogenlampen, Energiesparlampen oder LED - stromsparende Alternativen gibt es viele. Der Clou: Energieeffiziente Leuchtmittel gibt es in allen Formen, Farben und Fassungen. Und sie verbrauchen bis zu 80 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühlampen.

3. Stand-by-Oldies checken
Insbesondere Geräte, die vor 2010 gekauft wurden - zum Beispiel Fernseher, DVD-Player oder Set-Top-Boxen -, verbrauchen auch nach dem Ausschalten im Stand-by-Betrieb unnötig Strom. Wer konsequent alle älteren Geräte vom Netz trennt, kann seine Stromrechnung zusätzlich entlasten: Pro Watt Stand-by-Leistung um rund 2 Euro pro Jahr.
 
4. Kühl- und Gefrierschrank abtauen
Ist der Kühlschrank innen von einer Eisschicht überzogen, steigt der Stromverbrauch. Dagegen hilft regelmäßiges Abtauen. Temperaturen von -18 Grad im Gefrierschrank und 7 Grad Celsius im Kühlschrank reichen vollkommen aus. Sind die Geräte auf niedrigere Temperatur eingestellt, verbrauchen sie unnötig Strom.


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06.01.2012 - Baubranche

Bautipp: Verträge immer auf Vollständigkeit prüfen lassen!

Baubranche

Zwei Drittel aller Bauverträge für Schlüsselfertigimmobilien haben laut Bauexperten eklatante Mängel. Rund 65 Prozent sind unvollständig, wichtige Leistungen fehlen und müssen später vom Bauherren zusätzlich bezahlt werden.

Neben Vermessungsarbeiten, einem Bodengutachten oder dem Erdaushub zählen ebenfalls Anschlüsse und Erschließungskosten zu den häufig ausgelassenen Positionen. Diese gehören allerdings zu einem schlüsselfertigen Haus und sollten auch im Festpreis enthalten sein. Viele Bauträger lassen sie jedoch im Bauvertrag weg - und sie sich später zusätzlich teuer bezahlen. Diese Extras summieren sich im Laufe der Bauzeit auf im Schnitt 25.000 Euro pro Objekt. So viel müssen Bauherren nachzahlen, die einen lückenhaften Bauvertrag unterzeichnet haben.

Experten empfehlen daher, alle Verträge vor Unterschrift vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.


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05.01.2012 - Faciltiy Management

Aktuelles Urteil: 10 Jahre Wärmelieferungsvertrag sind ungültig

Faciltiy Management

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Energiedienstleister nicht berechtigt ist, eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren anzusetzen, wenn die Heizanlage dem Kunden selbst gehört und somit keine Fernwärme geliefert wird (AZ VIII ZR 262/09).

Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Energiedienstleister verklagt. In dem 2002 geschlossenen Wärmelieferungsvertrag wurde unter anderem eine Laufzeit von 10 Jahren vereinbart. Die WEG kündigte 2007 den Vertrag.

Mit seinem aktuellen Urteil bestätigte der BGH die Entscheidung des vorherigen Amtsgerichts und erklärte den Vertrag für unwirksam. Entscheidend war für die Richter, dass die Heizanlage dem Gebäudeeigentümer gehört und somit keine Fernwärmelieferung erfolgt ist, die eine längere Vertragslaufzeit rechtfertigen würde.


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30.12.2011 - Leben & Wohnen

Wohntipp: Bei Frost und Schnee Haus regelmäßig kontrollieren

Leben & Wohnen

Schnee, Eis und Dauerfrost setzen jeder Immobilie zu. Sie schaden der Substanz und können zu enormen Schäden führen. Bauexperten empfehlen daher: Wenn es schneit und friert, das Haus außen und innen regelmäßig und systematisch zu kontrollieren.

Zwei Dinge sind nach Erfahrung des Verbands Privater Bauherren zu vermeiden: Zum einen stellen Hausbesitzer die Heizung nachts ab um Energie zu sparen. Das kann zu Frostschäden führen und ist zudem wenig effektiv, weil am nächsten Tag wieder zusätzliche Energie benötigt wird, um die abgekühlte Substanz wieder aufzuheizen.

Das zweite Problem: Bewohner lüften zu wenig - auch in der kalten Jahreszeit müssen Wohnräume mehrfach täglich gelüftet werden. Dabei raten Experten zu fünf bis zehn Minuten stoßlüften, vorzugsweise quer. Auf keinen Fall sollten im Winter Fenster gekippt werden.


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27.12.2011 - Guter Rat

Hauseigentümer aufgepasst: Erhöhte Brandgefahr an Weihnachten und Silvester

Guter Rat

Besonders während der Weihnachtsfeiertage und bei Silvesterfeiern können durch einen unachtsamen Umgang mit offenem Feuer folgenschwere Brände entstehen. Feuerlöscher und Rauchmelder können das Schlimmste verhindern. Aus diesem Grund appeliert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund an alle Mieter und Eigentümer, Kerzen und offene Flammen stets mit Vorsicht zu verwenden.

Wird das Gebäude durch Feuer oder Löschwasser beschädigt und renovierungsbedürftig, ist in der Regel die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung des Verursachers zuständig. Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar ersetzt zudem die Hausratversicherung. Ob jedoch im Falle des Falles eine Versicherung zahlt, hängt davon ab, ob der Verursacher des Brandes grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt habe. Laut Haus & Grund können zudem Schadensersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn andere Wohnungen beeinträchtigt wurden oder Personen zu Schaden gekommen sind.

Besser sei, es gar nicht erst soweit kommen zu lassen und vorsichtig mit dem Feuer umzugehen. Kerzen sollten niemals unbeaufsichtigt in einem Raum gelassen werden. Dann könne man so schnell reagieren, dass es nicht zu einer Ausweitung des Feuers komme. Neben einem griffbereiten Feuerlöscher rät Haus & Grund auch dazu, Häuser und Wohnungen prinzipiell mit Rauchmeldern auszurüsten. Mit wenig Aufwand könne hier eine Menge für die Sicherheit getan werden. 

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund  


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21.12.2011 - Guter Rat

Check: Ist Ihr Haus winterfest?

Guter Rat

Viele Dinge sollten bereits in den Herbstwochen erledigt werden, damit die Immobilie in den nasskalten Wintermonaten nicht leidet. Wer bisher versäumt hat, sein Haus winterfest zu machen, kann dies mit der nachfolgenden Checkliste des Verbands Privater Bauherren e.V. nachholen.

1. Dachkontrolle

Defekte Ziegel müssen ausgetauscht werden, denn schon kleinste Risse machen das Dach auf Dauer undicht. Das kann zu Feuchteschäden führen und zu Schimmelbildung im Haus.

Mit der Kontrolle des Steildachs sollte der Eigentümer den Fachmann beauftragen. Das flache Dach kann er dagegen meist selbst warten: Abläufe und Anschlüsse müssen gereinigt und das Herbstlaub vom Dach gekehrt werden. Allerdings muss der Hausherr dabei auf Beschädigungen achten: Fallen ihm Blasen oder Risse an der Abdichtung oder an den Aufkantungen und Kappleisten auf, oder haben sich Nähte gelöst, sollte er unbedingt einen Fachmann hinzuziehen. Solche Schäden müssen umgehend repariert werden.

2. Fenster- und Türencheck

Hausbesitzer sollten die Scharniere prüfen und sie eventuell nachjustieren. Typische Verschleißprodukte sind die Dichtungslippen aus Gummi am Fenster und unter den Hauseingangstüren. Alle paar Jahre müssen sie erneuert werden, resümiert der Bausachverständige langjährige Erfahrung. Wer Rollläden hat, der sollte sie im Winter auch benutzen. Nach Einbruch der Dunkelheit hilft der geschlossene Fensterladen Energie sparen. Vorausschauende Hausbesitzer kontrollieren jetzt auch die Rollladengurte und wechseln sie gegebenenfalls aus.

3. Beleuchtung

Ganz wichtig in der dunklen Jahreszeit ist die Beleuchtung. Auf allen Wegen rings ums Haus sollten blendfreie Leuchten montiert sein – und auch funktionieren. Licht sorgt für Sicherheit auf allen Außentreppen, am Gartentor, in der Auffahrt und an der Haustür. Verantwortungsbewusste Immobilienbesitzer stutzen jetzt auch den romantischen Efeubewuchs, der im Laufe des Sommers die Hausnummer überwuchert hat; im Notfall markiert nur die gut sichtbare, beleuchtete Hausnummer den schnellsten Weg zum Patienten.


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