Aufwärtstrend für den Solarmarkt: 140.000 neue Anlagen in 2011
Heizenergie aus Sonnenkraft ist weiter im Aufwärtstrend. Wie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. bekannt gab, ist der Absatzmarkt für Solarwärme-Anlagen in 2011 um knapp elf Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 149.000 neue Sonnenheizungen auf deutschen Dächern installiert, was einer Kollektorfläche von rund 1,27 Millionen Quadratmetern entspricht.
Damit sorgen jetzt 1,66 Millionen Solarthermie-Anlagen in der Bundesrepublik für Warmwasser und/oder Raumheizung. Der Anteil der Solaranlagen, die neben der Warmwasserbereitung auch die Heizung unterstützen, liegt bei etwa 50 Prozent.
Die Erholung des Solarthermie-Marktes wird unter anderem auf die stark gestiegenen Energiepreise, auf das gute Winterwetter und die verstärkte Bereitschaft, Geld in Sachwerte anzulegen zurückgeführt. Die Preise für Heizöl stiegen 2011 um knapp 25 Prozent, die von Erdgas um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. "Immer mehr Bürger nehmen die Energiewende selbst in die Hand. Damit machen sie sich unabhängiger von steigenden Preisen fossiler Energieträger und setzen ein starkes Zeichen für den Klimaschutz", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.
Bautipp: Vorsicht beim Kauf von Schlüsselfertigen Häusern
Schlüsselfertige Häuser werden Bauherren als stressfreie und kosteneffektive Alternative zum klassischen Neubauprojekt angepriesen. Doch nach Erfahrungen des Verbands Privater Bauherren (VPB) liegen ihnen oftmals nicht einmal die Pläne für ihr zukünftiges Heim vor.
Sehr oft fehlen beispielsweise auch die Energieberechnungen, ohne die eine neutrale Beurteilung und Werteinschätzung schwer möglich ist. Daher empfehlen Bauexperten, sich Baupläne und Berechnungen frühzeitig vorlegen zu lassen. Erweisen sich die Unterlagen als lückenhaft, kann der Interessent nachverhandeln - oder gegebenenfalls die Vertragsverhandlungen abbrechen.
Sind die Verträge erst einmal abgeschlossen, sind Nachverhandlungen fast immer erfolglos.
Heizkosten: Nur tatsächlicher Verbrauch darf abgerechnet werden
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Heizkostenabrechnung nicht anhand der Vorauszahlungen abgerechnet werden darf (AZ VIII ZR 156/11).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin von ihren Mietern eine Nachzahlung auf Heizkosten verlangt. Dabei legte sie ihre Berechnung dem sogenannten "Abflussprinzip" zugrunde und bezog nur die gezahlten Abschlagszahlungen an den Energieversorger in ihre Kalkulation mit ein. Die Mieter wehrten sich gegen diese Art der Berechnung.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes fiel zugunsten der Mieter aus. Eine Abrechnung nach dem "Abflussprinzip" entspreche laut Gericht nicht der Heizkostenverordnung. Diese besagt, dass nur der tatsächlich verbrauchte Brennstoff abgerechnet werden darf.
Bauexperten kritisieren Erhöhung der Grunderwerbsteuer
Aktuell heben die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Berlin ihre Grunderwerbssteuer auf fünf Prozent und ziehen damit Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Thüringen gleich. Nur noch in Bayern, Hessen und Sachsen werden die Bauherren mit lediglich 3,5 Prozent zur Kasse gebeten. Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt nehmen 4,5 Prozent, im Saarland liegt die Grunderwerbsteuer bei vier Prozent.
"Mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer in immer mehr Bundesländern rückt das eigene Heim für viele junge Familien in weite Ferne", kritisiert Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Neben den gestiegenen Baukosten und den gerade in Ballungsgebieten anziehenden Grundstückspreisen, kommt nun noch die Grunderwerbsteuer als Hindernis hinzu."
Grunderwerbsteuer kassieren die Länder nicht nur auf die Grundstücke, sondern heutzutage in der Regel auf das gesamte Haus. Schuld daran sind laut VPB die Schlüsselfertigimmobilien, für sich inzwischen rund drei Viertel aller Bauherren entscheiden. Auch bei gebrauchten Immobilien haben Käufer schlechtere Karten. Denn die Grunderwerbsteuer, die der Staat bei jedem neuerlichen Verkauf derselben Immobilien wieder in Rechnung stellt, wird auch beim Altbau auf den Gesamtpreis aus Haus und Grundstück fällig.
Das ist nach Ansicht des VPB nicht im Sinne der nachhaltigen Entwicklung. Der VPB spricht sich deshalb mit anderen Spitzenverbänden der Immobilienwirtschaft gegen die weitere Erhöhung und für eine Deckelung der Grunderwerbsteuersätze bei zwei bis maximal drei Prozent aus.
Laut einer Analyse des Berliner Forschungsinstituts empirica erlauben Einkommen, Hauspreise und Finanzierungsbedingungen in 15 von 16 Bundesländern eine Wohneigentumsquote von 50 Prozent oder weitaus mehr.
Für die Untersuchung wurden Einkommens-Daten des Statistischen Bundesamtes mit Informationen aus seiner Preis-Datenbank für gebrauchte Einfamilienhäuser aus dem ersten Halbjahr 2011 verknüpft. Dabei ist der Wohneigentumserwerb im jeweiligen Bundesland für die Berliner Forscher dann machbar, wenn - bei einem Eigenkapital in Höhe eines Jahresnettoeinkommens - die Finanzierungsbelastung von insgesamt 7 Prozent pro Jahr (für Zins und Tilgung) 35 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.
Dass die Potenziale für die eigenen vier Wände nun schon seit längerem so gut sind, liegt laut LBS-Experten daran, dass seit Mitte der 90er Jahre in Deutschland die Zinsen stark gesunken sind, zugleich aber die Hauspreise stabil geblieben und die Einkommen insgesamt zumindest moderat gewachsen sind. Dabei wird in der Analyse nach Bundesländern deutlich, dass im wirtschaftsstarken Süden wegen der dort hohen Immobilienpreise nicht mehr so große Zusatz-Potenziale vorhanden sind. So hat die Eigenheim-Affinität im "Ländle" dazu geführt, dass die Wohneigentumsquote in Baden-Württemberg mit 49 Prozent nur sechs Prozentpunkte hinter dem von den Potenzialen her möglichen Wert zurückliegt.
Auf Dauer, so die Einschätzung von LBS Research, wirken sich die flächendeckend günstigen Bedingungen mit immer noch moderatem Preisniveau und anhaltend guten Finanzierungskonditionen auch auf die weitere Entwicklung der Wohneigentumsquoten aus. Dies werde auch deutlich beim Wohnungsneubau, der im vergangenen Jahr mit einem Plus von 20 Prozent gegenüber 2010 deutlich angesprungen sei und der weit überwiegend im Wohneigentumsbereich stattfinde, verstärkt auch in den Schwerpunkten der Wohnungsnachfrage.
Vom 23. bis 26. Februar 2012 findet die Messe IMMOBILIEN im Congress Center Leipzig statt. Während der Bereich "Gewerbe & Kongress" Informationen und Angebote für Fachbesucher bereithält, präsentiert der Bereich „Wohnen & Eigentum“ Produkte und Dienstleistungen rund um die Themen Wohnen, Bauen und Finanzieren.
Hier werden vor allem interessierte Privatbesucher, Architekten, Planer, Bauträger sowie Vertreter der Immobilienwirtschaft in Mitteldeutschland angesprochen. Die IMMOBILIEN 2012 bietet den Besuchern neben der umfassenden Ausstellung ein breites Rahmenprogramm mit Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen.
Ein Höhepunkt ist – wie bereits 2011 – die Messeauktion am 25. Februar, zu der die Sächsische Grundstücksauktionen AG öffentlich Immobilien versteigert. Jeder Besucher kann daran teilnehmen. Egal ob Eigenheime, Mehrfamilienhäuser oder Industrieanlagen – nahezu jede Immobilienart kommt unter den Hammer. Während der letzten IMMOBILIEN wurden 92 Prozent aller angebotenen Immobilien erfolgreich versteigert. Der Erlös lag bei insgesamt 3,2 Millionen Euro.
Messedaten im Überblick
IMMOBILIEN
23. bis 26. Februar 2012
Congress Center Leipzig
Bereich „Wohnen & Eigentum“
24. bis 26. Februar 2012
Öffnungszeiten
Täglich von 10.00 bis 17 Uhr
Preise
Tageskarte kostet 8,50 Euro, ermäßigt 6,50 Euro
Kinder von 7 bis 12 Jahren 3,50 Euro
Kinder bis 6 Jahre haben in Begleitung Erwachsener kostenfreien Eintritt
Weitere Informationen
www.immobilienmesse-leipzig.de
Tipp für Bauherren: Schlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren
Besonders im Winter kann schlechte Witterung den Bau verzögern oder unterbrechen. Vor diesem Hintergrund gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen den Vertragspartnern. Denn durch die Verzögerungen entstehen zusätzliche Kosten, die oftmals vorher nicht einkalkuliert waren.
Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) rät daher dringend zu klaren vertraglichen Absprachen. Geklärt werden muss unter anderem, wie viele witterungsbedingte Ausfalltage einkalkuliert sind, wer das Risiko darüber hinausgehender Ausfalltage trägt und wie die Ausfalltage gegebenenfalls monetär ausgeglichen werden.
Je früher die Vereinbarungen feststehen, umso reibungsloser läuft der Bau – auch wenn wegen Schnee und Eis einmal nichts läuft.
Das Amtsgericht Köln hat aktuell entschieden, dass eine Winterdienst-Pflicht nicht nur auf eine Mieterpartei zufallen darf, da diese dadurch unangemessen benachteiligt werden würde (AZ 221 C 170/11).
Im vorliegenden Fall fiel laut Mietvertrag der Winterdienst allein auf die Mieterin einer Erdgeschosswohnung in einem 3-Parteien-Haus zu. Der Vertrag bezog sich auf eine Hausordnung aus dem Jahr 1960, die das Freihalten der Bürgersteine und Hauszugänge als eine Pflicht der Erdgeschossmieter festsetzte. Die Mieterin wehrte sich gegen diese Regelung.
Mit seiner aktuellen Entscheidung gab das Amtsgericht Köln nun der Mieterin recht und erklärte die Regelung für unwirksam, da diese eine unangemessene Ungleichbehandlung der Mieter beinhalte.
Der Aufwärtstrend beim Wohnungsneubau wird auch im Jahr 2012 anhalten. Das signalisiert der aktuelle KfW-Indikator Eigenheimbau, den die KfW für die Wirtschaftswoche berechnet: Er legte im Dezember 2011 im Vergleich zum September um 7,1 Prozentpunkte deutlich zu. Im letzten Monat des vergangenen Jahres planten 36,4 % der von der KfW im Rahmen des Wohneigentumsprogramms geförderten Kreditnehmer einen Neubau oder den Erwerb eines neu gebauten Eigenheims.
Gestützt werden die positiven Aussichten für den Wohnungsneubau durch die amtlichen Frühindikatoren. Danach wurden in den ersten zehn Monaten des Jahres 2011 Baugenehmigungen für rund 167.400 neu zu errichtende Wohnungen erteilt. Dies sind 21 % mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ebenso deutet die Entwicklung der Auftragseingänge im Wohnungsbau auf eine wachsende Neubautätigkeit in den kommenden Monaten hin.
Dr. Norbert Irsch, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe, erklärt: „Der stetige Aufwärtstrend beim Wohnungsneubau wird gestützt durch das anhaltend niedrige Zinsniveau, die weiterhin robuste Arbeitsmarktlage und damit steigende verfügbare Einkommen. Ebenfalls stimulierend wirkt die Tatsache, dass viele Menschen ihr Geld aufgrund der Unsicherheiten auf den Finanzmärkten aktuell gern in eine Immobilie investieren. Insgesamt rechnen wir damit, dass die Zahl der Wohnungsneubauten auf bis zu 180.000 Einheiten im Jahr 2012 zunehmen wird.“
Expertenrat: So vermeiden Sie Frostschäden in der Wohnung
Rund 16.000 zugefrorene Wasserleitungen sorgen in jedem Winter für erhebliche Schäden. Nicht selten setzen geplatzte Wasserrohre und Rohrbrüche ganze Wohnungen unter Wasser. Gebäudeversicherungen, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung treten für derartige Frostschäden nur ein, wenn Mieter oder Vermieter die allgemein üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten haben.
So muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius einstellen. Allerdings muss diese nicht „rund um die Uhr“ garantiert werden: Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus.
Bei extremen Außentemperaturen sind zudem auch Mieter Mieter verpflichtet, ihre Wohnung ausreichend zu begeizen. Dies gilt auch während ihrer Abwesenheit wie z.B. bei einer Urlaubsreise. Der Vermieter ist verpflichtet, darauf zu achten, dass dies auch in leerstehenden Wohnungen des Mietshauses geschieht. Bei Thermostatventilen muss zumindest die Frostschutzstellung gewählt werden. Sicherheitshalber sollte vor Urlaubsantritt ein Freund, Verwandter oder Nachbar mit der Betreuung der Wohnung beauftragt werden.
Bei längerer Abwesenheit sollten wasserführende Anlagen, wenn möglich, entleert werden. Besonders frostgefährdete Stellen bei Wasserleitungen und Armaturen sollten zusätzlich mit Stroh oder Glaswolle isoliert werden.
Sind Wasserrohre oder -leitungen tatsächlich zugefroren und helfen so einfache Mittel, wie heißes Wasser, heiße Tücher, Heizlüfter oder Fön nicht weiter, müssen Handwerker, zum Beispiel Installateure gerufen werden. Keinesfalls sollten Mieter selbst mit offener Flamme, Kerzen oder Lötlampe arbeiten. Wichtig ist auch, dass bei jedem Auftauversuch die Wasserzufuhr vorher abgesperrt wird. Wasserrohrbrüche werden häufig erst nach dem Auftauen entdeckt.
Am 25. und 26. Februar bieten die sechsten RuhrBAU & Energietage in Bochum wieder zahlreiche Ideen und Tipps rund um die Themen Wohnen, Renovieren und Energiesparen. Über 200 Aussteller sowie ein vielseitiges Rahmenprogramm warten auf die Besucher.
Als Messeneuheit präsentiert sich zudem „Die BauFRAU 2012“ - ein Sonderprogramm, das speziell auf die Bedürfnisse und Fragen von Frauen rund um Einrichtungs- Lebens- und Gesundheitsthemen eingeht. Zusätzlich gibt es interessante Workshops für die Frauen wie Tapezieren, Installation elektrischer Geräte, die "Frau am Grill" und vieles mehr. Außerdem wird das Leben nach der Arbeit, einer anstrengenden Bauphase oder Renovierung durch tolle Freizeit- und Wellness- Angebote verschönert.
Messedaten auf einen Blick
6. RuhrBau & Energietage
Sa. 25. & So. 26. Februar 2012
RuhrCongress Bochum, im Congress Saal
Ab dem 30. April 2012 werden über Satellit ausschließlich noch digitale Signale versendet. Betroffen sind alle Haushalte, die ihr Fernseh- und Radiosignal bisher analog über Satellit empfangen. Nicht betroffen sind Haushalte, die ihr Signal über Kabel, Antenne oder bereits digital über Satelliten empfangen.
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund weist aktuell darauf hin, dass auch Vermieter von der Neuerung betroffen sein könnten, wenn sie laut Mietvertrag den Empfang entsprechender Signale ermöglichen müssen. Wer unsicher ist, ob er bereits ein digitales Satellitensignal empfängt, kann dies mithilfe des Videotextes herausfinden. ARD, ZDF, ProSieben, SAT1 und RTL haben auf der Videotextseite 198 einen Hinweis zur Abschaltung des analogen Satellitensignals geschaltet. Sollte dort die Mitteilung „Sie empfangen bereits digital“ zu sehen sein, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Haushalte, die bisher lediglich ein analoges Satellitensignal empfangen, benötigen ab dem 30. April 2012 für jedes Empfangsgerät einen digitalen Receiver. Bei Empfangsanlagen, die älter als 13 Jahre sind, ist eventuell zusätzlich ein Universal Low Noise Block Converter (LNB) notwendig. Die Kosten für dieses Gerät liegen bei etwa 20 Euro.
Haus & Grund rät allen Vermietern, die ihren Mietern den Empfang von störungsfreien Fernsehsignalen ermöglichen müssen, die technische Umrüstung rechtzeitig vorzunehmen. Hierfür müssten in der Regel nur der LNB und der sogenannte Multischalter für die Teilnehmeranlagen ausgetauscht werden. Der Vermieter sei hingegen nicht verpflichtet, seinen Mietern einen digitalen Receiver oder ein digitales Empfangsgerät zur Verfügung zu stellen. Die Anschaffung dieser Geräte sei Sache des Mieters.
Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund
Urteil: Individueller Verbrauch fällt nicht unter Allgemeinstrom
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Verbrauch einzelner Kellerabteile in den Betriebskosten nicht als "Allgemeinstrom" abgerechnet werden kann (AZ 532 C 80/11).
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter von seinem Mieter eine Nachzahlung von Betriebskosten gefordert. Diese bezog sich auf die Beleuchtung der Kellerabteile, die er als "Allgemeinstrom" aufgeführt hatte. Da die Kellerabteile aber separat voneinander beleutet wurden, akzeptierte der Mieter die Forderung nicht.
Das Gericht gab nun aktuell dem Mieter recht mit der Begründung, dass die Beleuchtung der einzelnen Kellerabteile als individuell zurechenbarer Verbrauch separat aufgeführt werden müssen. Der Mieter muss daher nur einen Anteil des Allgemeinstroms übernehmen.
Studie: Solarstrom senkt Börsenstrompreise um bis zu zehn Prozent
Solarstrom senkt die durchschnittlichen Preise an der EPEX-Strombörse um bis zu zehn Prozent, zur Mittagszeit sogar um bis zu 40 Prozent. Das belegt eine Kurzstudie des Instituts für ZukunftsEnergiesysteme (IZES gGmbH), Saarbrücken, die im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) erstellt worden ist.
Insgesamt beläuft sich der Preissenkungseffekt für das Jahr 2011 demnach auf 520 bis 840 Millionen Euro – was einer Preisminderung von vier bis sechs Euro pro Megawattstunde entspricht. „Es wird viel über die Kosten des Solarstroms geredet“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Die IZES-Studie zeigt, dass Solarstrom bereits heute auch entlastende Preiseffekte hat.“
Grund für den Preissenkungs-Effekt: Solarstrom wird zu Spitzen-Nachfragezeiten erzeugt – tagsüber, wenn Strom an der Börse am teuersten ist. Die IZES-Studie belegt, dass mit dem wachsenden Zubau an Solarstrom die Preise für sogenannten Peak-Strom (Peak = Spitze) in den Jahren 2007 bis 2011 kontinuierlich gesunken sind. Peak-Strom wird im Spothandel an der EPEX-Börse gehandelt, in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Private Verbraucher spüren jedoch im Gegensatz zu Großverbrauchern und Händlern wenig von den kostensenkenden Effekten. Im Gegenteil: Für sie verteuert sich die EEG-Umlage, weil sie für die Differenzkosten zwischen billigem Peak-Strom und garantierter Einspeise-vergütung aufkommen müssen. Würde man die preissenkende Wirkung der Photovoltaik hingegen bei der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigen, entspräche dies einer Entlastung der Verbraucher-Stromtarife in Höhe von rund 0,15 Cent pro Kilowattstunde.
Grunderwerbssteuer: Vorsicht bei "verbundenen Geschäften"
Viele Bundesländer erhöhen die Grunderwerbsteuer. Das trifft Bauherren und Hauskäufer gleichermaßen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.
Kauft er dagegen sein Grundstück und beauftragt anschließend einen Architekten mit Planung und Bau seiner Immobilie, dann bemisst sich die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis. Der eigentliche Hausbau zählt nicht mehr dazu. Hier wittert mancher die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem er Grundstücks- und Hauspreis vertraglich trennt. Das Finanzamt kennt den Trick allerdings und prüft solche Geschäfte sehr genau.
Stellt es dabei fest, der Kauf des Grundstücks ist an die Bedingung gekoppelt, einen bestimmten Architekten zu beauftragen, oder sind zum Grundstück schon fertige Pläne genehmigt, die übernommen werden müssen, dann unterstellt das Finanzamt ein sogenanntes verbundenes Geschäft und erhebt Grunderwerbsteuer auf Haus und Grund. Bauherren müssen also immer darauf achten: Grundstücksverkäufer und Planer dürfen wirtschaftlich nicht miteinander verflochten sein.
Messetipp: Immobilientage Augsburg vom 10. - 12.02.2012
Augsburg liegt als drittgrößter Messestandort Bayerns mit über 800.000 Bewohnern mitten im Einzugsgebiet der Immobilientage. Wohnqualität, Freizeit, Kultur, Sport und ein hoher Beschäftigungsgrad bilden beste Voraussetzungen für die private Investition ins eigene Heim.
An drei Messetagen können auf über 16.000 qm Fläche mit 180 Ausstellern Beratungsgespräche geführt und Informationen eingeholt werden. Der Freitag steht ganz im Zeichen des „Business to Business“. Leistungsvielfalt, fachgerechte Beratung und Service zeichnen die ausstellenden Unternehmen auf den Immobilientagen aus.
Messedaten auf einen Blick
Immobilientage Augsburg
10. - 12.02.2012
Messezentrum Augsburg
Am Messenzentrum 5
86159 Augsburg
Eintritt ist frei
4 € Parkgebühr auf dem neu gestalteten Messeparkplatz und dem Uni-Parkplatz
Kinderbetreuung
Weitere Informationen unter www.immobilientage-augsburg.de.
Umfrage: Nur jeder Dritte kennt seine genauen Stromkosten
Nur 35% der Deutschen kennen laut aktueller Umfrage der Deutschen Energie die genaue Höhe ihrer Stromkosten. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Initiative EnergieEffizienz der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).
Weiter hat ein Drittel nur eine ungefähre, ein weiteres Drittel gar keine Vorstellung von den jährlichen Ausgaben für Strom. Die Umfrage zeigt: Auch wenn die Strompreise in der Vergangenheit gestiegen sind, weiß die Mehrheit nicht, wie viel Geld sie überhaupt für Strom ausgibt.
"Es lohnt sich für jeden Haushalt, bei den Stromkosten genau hinzusehen", betont Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. "Strom ist ein kostbares Gut. Das wird in Zukunft noch mehr gelten als bisher. Wer Strom spart, sichert sich gegen den Anstieg der Stromkosten ab und leistet einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Denn jede Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, muss gar nicht erst hergestellt werden."
Die Initiative EnergieEffizienz der dena unterstützt Verbraucher daher mit einem umfassenden Angebot unter www.stromeffizienz.de, um Stromverbrauch und -kosten in den Griff zu bekommen. Ob Online-Rechner, Informationsbroschüren oder Auswahlhilfen für den Kauf sparsamer Elektrogeräte - im Online-Portal der Initiative EnergieEffizienz finden Verbraucher alle notwendigen Informationen rund um das Thema Stromsparen.
Mit dem kostenlosen Online-Stromsparcheck lässt sich beispielsweise der eigene Haushalt in rund fünfzehn Minuten auf Einsparpotenziale hin untersuchen. Mit den Stromkostenchecks kann der Verbraucher ausrechnen, wie viel Geld er durch den Kauf eines energieeffizienten Fernsehgeräts oder Kühlschranks sparen kann. Ein Blick in die TopGeräte-Datenbank hilft dabei, die energieeffizientesten Modelle zu finden, die derzeit am Markt erhältlich sind.
Urteil: Kleinreparaturklausel gilt nicht für Abflussrohr
Das Amtsgericht Charlottenburg hat aktuell entscheiden, dass unter eine "Kleinreparaturklausel" im Mietvertrag nicht die Reparaturen an einem Abfluss fallen (AZ 212 C 65/11).
Im vorliegenden Fall wollte eine Vermieterin die Kosten für eine Reparatur an einer Abflussleitung an ihre Mieter weitergeben. Sie berief sich dabei auf eine im Mietvertrag festgelegte "Kleinreparaturklausel", bei die Mieter die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten übernehmen müssen.
Das Amtsgericht Charlottenburg gab jedoch den Mietern Recht. Die Begründung: Die Kleinreparaturklausel erfasst laut Auffassung des Gerichts nur Gegenstände des täglichen, ordnungsgemäßen Zugriffs und soll die Mieter zu einem sorgfältigen Umgang mit der Mietsache anhalten. Der Verschleiß eines Abwasserrohr fällt demnach nicht unter die Klausel.
Gartenhauskauf geplant? Besser vorher zur Baubehörde!
Immer mehr Bauherren verzichten aus Kostengründen auf den Keller da diese je nach Bodenbeschaffenheit technisch sehr aufwändig anzulegen sind. Aber schon nach kurzer Zeit stellen viele Hausbesitzer fest - ihnen fehlt Stauraum. Viele Hausbesitzer infolgedessen über den Kauf einer Gartenhütte nach, um den nötigen Platz zu schaffen.
Die Auswahl ist groß, jeder Baumarkt bietet sie an, zum großen Teil sogar als Bausatz. Aber Achtung: Nicht jede Gartenhütte darf überall aufgestellt werden. Je nach Größe und Höhe muss das Gartenhaus laut Bauexperten bestimmte Abstände einhalten. Wird es winterfest ausgebaut, braucht der Hausbesitzer dazu meist eine veritable Genehmigung.
Der Verband Privater Bauherren rät daher: Vor dem Gartenhauskauf am besten erst beim Bauamt fragen, was machbar ist. Dazu am besten gleich den Prospekt mit den technischen Daten des in Frage kommenden Gartenhauses mitnehmen.
Haus & Grund fordert Unterstützung von Teilsanierungen durch Bund
Private Hauseigentümer haben im Jahr 2010 95 Milliarden Euro laut der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland in die Modernisierung und Erhaltung von Wohnraum in Deutschland investiert. Mit 85 Prozent dieser Mittel wurden Teilmodernisierungen finanziert. Die ergab eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann forderte, diese Zahlen etwa bei der anstehenden letzten Verhandlungsrunde zwischen Bundestag und Bundesrat zur steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungen zu berücksichtigen.
„Die privaten Hauseigentümer investieren bereits enorm viel Geld, um ihre Immobilien energetisch zu modernisieren. Wer noch mehr Klimaschutz im Gebäudebestand möchte, muss Teilsanierungen unterstützen. Für Vollsanierungen fehlen privaten Eigentümern einfach die finanziellen Mittel“, so Kornemann weiter.
Bautipp: Brandgefahr direkt bei Wärmedämmung reduzieren
Moderne Neubauten bestehen aus dünnen, tragenden Außenwänden und einem darauf montierten Wärmeverbundsystem. "Der Löwenanteil der Neubauten erreichen die gesetzlich geforderten Energiewerte mit Hilfe einer Vorsatzschale aus Polystyrol", weiß Reimund Stewen, Vorstandsmitglied des Verbands Privater Bauherren (VPB). "Dieser Wandaufbau ist heute Standard." Nun sind diese speziellen Wärmedämmverbundsysteme in Verruf geraten, denn sie sind extrem gefährlich, wenn sie Feuer fangen.
Doch der private Bauherr kann relativ wenig tun, wenn er beim Schlüsselfertiganbieter kauft. Laut Verband ist dies heutzutage der Normalfall, denn die meisten Kommunen vergeben Baugrund nicht mehr an Privatleute, sondern nur noch an Entwickler. Der Bauträger bietet in der Regel die preiswerteste Lösung an, und die besteht aus 17,5 Zentimeter dicken Kalksandsteinmauerwerk mit einer zwölf bis 20 Zentimeter dicken Vorsatzschale aus Polysytrol. Andere Systeme sind nicht vorgesehen. Wenn der Bauherr eine Alternative sucht, muss er individuell planen, und das ist in der Praxis schwierig.
Nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren ließe sich die Brandgefahr reduzieren, wenn bestimmte Sonderbauteile installiert würden, die die Hersteller auch anbieten. Dabei handelt es sich um etwa zehn Zentimeter breite Streifen aus Mineralwolle, die jeweils oberhalb von Türen und Fenstern in die Wärmedämmung eingebaut werden. Auf eine Sache sollte jeder Bauherr und Käufer eines schlüsselfertigen Objekts in jedem Fall bestehen: Den zweiten Fluchtweg. Dieser ist in den meisten Landesbauordnungen vorgeschrieben, wird aber nach Erfahrung des VPB immer wieder ignoriert.
Angesicht der immensen Summen, die Bauherren in ihre Immobilie investieren, sollten sie sich im Vorfeld gründlich und unabhängig beraten lassen.
Urteil: Dekoration im Treppenhaus nur mit Zustimmung
Das Amtsgericht Köln entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter ohne Genehmigung des Vermieters keine Bilder im gemeinsam genutzten Treppenhaus aufhängen dürfen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter in seinem Eingangsbereich einige Bilder zur Dekoration aufgehangen. Der Vermieter war damit jedoch nicht einverstanden und forderte ihn auf, die Bilde wieder zu entfernen. Der Fall ging vor Gericht.
Das Amtsgericht Köln entschied sich nun aktuell zugungsten des Vermieters. Die Begründung: In seiner Wohnung dürfe der Mieter individuell gestalten, dies ist jedoch in gemeinschaflich genutzten Räumen nicht erlaubt. Auch nicht, wenn alle anderen Mitmieter zustimmen.
Eigentümer aufgepasst: Steuerbonus gilt auch für Garten-Neuanlage
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund weißt aktuell auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes hin, laut der die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen an der selbstgenutzten Immobilie ebenfalls für Arbeiten im Rahmen der Neuanlage eines Gartens gilt.
Im Streitfall hatte ein Ehepaar im Jahr 2006 den Garten seines 2003 bebauten Grundstückes anlegen und dabei auch eine Stützmauer zum Nachbargrundstück errichten lassen. Die Arbeitskosten der Erd- und Pflanzarbeiten in Höhe von knapp 3.200 Euro und die Arbeitskosten für die Mauererrichtung in Höhe von etwa 4.500 Euro machten die Eheleute in ihrer Steuererklärung geltend.
Finanzamt und Finanzgericht lehnten einen Steuerabzug für haushaltsnahe Handwerkerleistungen ab. Deren steuerliche Berücksichtigung scheitere daran, dass durch die Neuanlage des Gartens etwas Neues, nicht Vorhandenes geschaffen worden sei. Der BFH folgte dem nicht, da der Wortlaut des Gesetzes ausdrücklich alle Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in die Steuerermäßigung mit einbeziehe. Ob ein Garten neu angelegt (Herstellungskosten) oder ein naturbelassener Garten umgestaltet (Modernisierungs- und Erhaltungsaufwand) werde, sei für den Steuerbonus insoweit ohne Belang.
„Damit werden deutlich mehr Handwerkerleistungen durch den Steuerbonus erfasst als bisher. Es ist nun nämlich nicht mehr entscheidend, ob ein Garten neu angelegt oder ob ein naturbelassener Garten umgestaltet wird“, erläutert Haus & Grund-Steuerexperte Stefan Walter.
Energie-Tipp: Winterzeit für Energieberatung nutzen
Im Winter werden üblicherweise Baumaßnahmen und Renovierungsarbeiten eingestellt und im Frühjahr bei mäßigerem Wetter wieder aufgenommen. Für Eigentümer älterer, unsanierter Häuser ist dies ein günstiger Moment, eine umfassende Energieberatung wahrzunehmen. Hierzu raten die Energieexperten der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Unter www.zukunft-haus.info/effizienzhaus können Hausbesitzer nach qualifizierten Energieberatern in ihrer Nähe suchen, vorbildliche Effizienzhäuser anschauen und sich über das dena-Gütesiegel Effizienzhaus informieren. "Wer Heizkosten sparen und mehr Komfort in den eigenen vier Wänden genießen möchte, sollte über eine Sanierung zum Effizienzhaus nachdenken und jetzt mit einer ausführlichen Energieberatung vor Ort beginnen", empfiehlt dena-Experte Christian Stolte.
Bei der Energieberatung nimmt ein qualifizierter Experte das Haus unter die Lupe und erstellt einen Bericht, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind und wie das alte Haus in ein modernes Effizienzhaus umgebaut werden kann - entweder mit einer Komplettsanierung oder schrittweise über die nächsten Jahre mit einem Sanierungsfahrplan. Gleichzeitig ermittelt er den erforderlichen finanziellen Aufwand und errechnet die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition. Der Energieberater hilft auch dabei, passende Förderprogramme zu finden.
Um eine hohe Qualität der Energieberatung sicherzustellen, empfiehlt die dena eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Vor-Ort-Beratung. Diese Energieberatungen sind unabhängig und produktneutral. Sie können auch von dafür anerkannten Effizienzhaus-Experten durchgeführt werden. Bevor es im nächsten Schritt mit der Sanierung losgeht, sollten Bauherren qualitätssichernde Maßnahmen vertraglich vereinbaren. Erfahrungen zeigen, dass dann deutlich besser gebaut wird.
Die dena empfiehlt dafür die abschließende Überprüfung der Energiewerte mit dem dena-Gütesiegel Effizienzhaus. Auch hier sind Effizienzhaus-Experten die richtigen Ansprechpartner. Sie prüfen vor Ort, ob das frisch sanierte Haus auch tatsächlich die geplanten Energiewerte erreicht. Wenn alles stimmt, wird das Haus mit dem dena-Gütesiegel Effizienzhaus ausgezeichnet. Der Bauherr erhält zur Bestätigung ein Zertifikat und ein Hausschild, das er an der Fassade anbringen kann.
Altersgerecht umbauen? Nur mit fachgerechter Beratung!
Die KfW hat ihr Programm zum altersgerechten Umbau von Wohnungen in abgespeckter Version ins neue Jahr übernommen. Zuschüsse gibt es nicht mehr, wohl aber zinsgünstige Darlehen. Das kann sich laut Bauexperten lohnen - vor allem, wenn die Umbauarbeiten sorgfältig geplant und vorbereitet werden.
Haus- und Wohnungsbesitzern wird empfohlen, beim Beseitigen von Barrieren nicht einfach Produkte aus dem Katalog zu bestellen oder sich nur von Firmen beraten zu lassen, die Lifte oder ähnliches einbauen. Sinnvoller ist es, Lösungen zu finden, die sich an den eigenen Bedürfnissen orientieren und zur Konstruktion des Hauses passen.
Einige Konstruktionen und Ausstattungselemente kann man zudem nicht kaufen. Diese müssen von einem Architekten individuell geplant und vom Handwerker nach Maß gebaut werden. In jedem Fall sollten sich Bauherren vorab von neutralen Sachverständigen beraten lassen, um spätere Probleme zu vermeiden.