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Krings Immobilien GmbH

Nutzung und Ausbau des Kellers als Wohn- oder Nutzraum:

Ob als Lagerfläche, Waschküche oder als vollends ausgebaute Etage, ein Keller bietet zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche. Je nachdem zu welchem Zweck das Souterrain benutzt wird, unterliegt der Ausbau nicht nur unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften, sondern auch anderen Anforderungen an die Bausubstanz und die Ausführung. Während bei einem Nutzkeller weder eine Dämmung noch Fenster zwingend erforderlich sind, müssen bei der Nutzung des Raumes als Wohn- oder Hobbykeller bauliche Vorschriften beachtet werden.

So ist in der Landesbauordnung festgelegt, dass die Raumhöhe in einem als Wohnung ausgebauten Keller mindestens 2,40 Meter betragen muss. Außerdem muss die Kellerwohnung über ausreichend Fenster verfügen, sodass die Räume mit Tageslicht beleuchtet werden. Wie groß die Fenster sein müssen und wo sie angebaut werden dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und unterliegt den jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnung. Die Anzahl der Fenster steht im Verhältnis zur Raumgröße und ist ebenfalls gesetzlich festgelegt.

Während in einem Nutzkeller keine Außendämmung der erdberührten Flächen erforderlich ist, muss ein als Wohnraum ausgebauter Keller laut Bau- und Energiesparverordnung über ausreichend Dämmschutz verfügen. Ebenso muss der Wohnkeller trocken und beheizbar sein, während die sogenannten Kalträume im Nutzkeller zur Vorratshaltung und zu Lagerzwecken dienen. Dennoch muss auch ein Nutzkeller ausreichend gegen Feuchtigkeit abgedichtet und geschützt werden, damit kein Schimmel ansetzt und auch feuchteempfindliche Gegenstände gelagert werden können.

Quelle: Bautipps
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