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Krings Immobilien GmbH

Solarpflicht: Energieberatung der Verbraucherzentrale berät

Seit dem 1. Mai müssen in Baden-Württemberg Häuser, die neu errichtet werden, mit Solardächer ausgestattet werden. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Bestehende Objekte müssen frühestens ab 2023 nachgerüstet werden. Diese sogenannte Solarpflicht wird dann auch in anderen Bundesländern folgen.

In Berlin und Hamburg wird der Einbau von Solaranlagen laut Energieberatung der Verbraucherzentrale bei neuen Wohnhäusern ab Januar 2023 verpflichtend. Die Pflicht wird dann auch für bestehende Häuser gelten, deren Dächer saniert werden. Die Eigentümer profitieren im Gegenzug zur Solarpflicht unter anderem von Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Wer wissen möchte, ob das Dach, der Balkon oder der Garten für eine Solaranlage geeignet ist, kann sich von den Experten der Energieberatung der Verbraucherzentrale online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter der Rufnummer 0800 – 809 802 400.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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