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Krings Immobilien GmbH

WEG und die Aufgaben des Verwalters:

Wer eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus kauft, wird gleichzeitig Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Dies hat viele Vorteile, da anfallende Reparaturen und notwendige Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanziell in der Gemeinschaft getragen werden. Doch bevor es zu den Arbeiten kommt, muss zunächst gemeinschaftlich entschieden werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wann sie durchgeführt werden sollen. In der Eigentümerversammlung werden Vorhaben diskutiert und Beschlüsse gefasst.

Ein von den Eigentümern per Mehrheitsbeschluss oder per Vereinbarung gewählter Verwalter übernimmt zahlreiche Aufgaben der WEG. Dazu gehören kaufmännische Aufgaben wie beispielsweise die Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen oder die Buchführung. Zu den rechtliche Aufgaben gehören u. a. die Einhaltung von rechtlichen Verordnungen und Rahmenbedingungen bei der Durchführung von Maßnahmen, das Abschließen und Überprüfen von Verträgen oder das Einholen von Genehmigungen. Auch technische Angelegenheiten sind durch den Verwalter zu klären, wie zum Beispiel die Überwachung des Objekts oder die Beauftragung von Sachverständigen. Organisatorisch sind Verwalter u. a. für die Durchführung von Eigentümerversammlungen verantwortlich sowie für die Führung von Beschlusssammlungen.

Der Verband privater Bauherren (VPB) verweist auf die Komplexität des Aufgaben- und Verantwortungsspektrums eines Verwalters. Denn ein Verwalter ist dafür verantwortlich, dass die WEG gemeinschaftlich funktioniert, gut wirtschaftet und die Gemeinschaftsimmobilie pflegt. Deshalb sollte eine Prüfung vor der IHK abgelegt werden, in welcher ein Verwalter gemäß § 26a WEG zertifiziert wird. Altverwalter allerdings gelten bis Juni 2024 als zertifiziert und müssen keine Prüfungen ablegen. Zudem ist es von Vorteil, einen unabhängigen Sachverständigen damit zu beauftragen, die Immobilie ganzheitlich begutachten zu lassen. Dieser erstellt einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan und eine aufeinander abgestimmten Zeitplan für die Baumaßnahmen.

Quelle: VPB/VDIV
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