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Immobilien ABC

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Immobilie

Teilbaugenehmigung
Wenn ein Baugenehmigungsverfahren sehr langwierig ist, kann eine Teilbaunehmigung beantragt werden, die den Bau von bestimmten Gebäudeabschnitten genehmigt.

Tiefbau
Der Tiefbau befasst sich mit Bauvorhaben, deren Errichtung unter oder direkt an der Erdoberfläche durchgeführt wird.

Tilgung
Als Tilgung bezeichnet man die Zahlung, die von einem Darlehensnehmer an sein Kreditinstitut in regelmäßigen Abständen gezahlt wird.

Tragende Wände
Tragende Wände sind ein Hauptbestandteil eines Gebäudes, für sie gelten bestimmte Regelungen und Vorschriften. Sie tragen nicht nur das Gewicht eines Geschosses, sondern nehmen ebenfalls horizontale Kräfte des gesamten Bauwerks auf.

Traufe
Der Begriff Traufe (auch Dachflächenbreite genannt) bezeichnet die Tropfkante eines Daches.

Trennwand
Eine Trennwand ist eine Innenwand, die keine tragende Funktion hat und Räume voneinander trennt.

Treuhandkonto
Ein Treuhandkonto ist ein spezielles Konto, auf dem Vermögen gebucht wird, das nicht dem Kontoinhaber gehört. Der Kontoinhaber wie z.B. ein Notar oder Rechtsanwalt führt das Konto im eigenen Namen, aber für seinen Kunden/Klienten.

Trittschall
Trittschall bezeichnet man als den Schall, der durch die Bewegung von Menschen auf einem Fußboden entsteht. Um dem entgegenzuwirken, wird bei Neubauten in der Regel eine entsprechende Trittschalldämmung eingebaut.

Trockenbau
Der Begriff Trockenbau beschreibt das Zusammenfügen von industriellen Halbzeugen ohne durchnässende Baustoffe (z.B. Trennwände, Wandtrockenputz oder Verkofferungen).

Typenhaus
Bei einem Typenhaus sind sowohl die Form als auch der Grundriss fest vorgegeben und können nicht ohne Weiteres verändert werden.